Re: Katastrophenalarm in Bayern
Verfasst: Sonntag 28. August 2005, 03:48
Hallo!
Die Nachricht das "Katastrophenalarm für den oder den Landkreis" gegeben wurde, bezieht sich auf die interne Alarmierung der notwendingen Dienststellen, bzw. Organisationen. Das ist in erster Linie damit gemeint. Für das Stichwort "Katastrophenalarm" gibt es in den Landkreisen festgelegte Verfahrensweisen, die auf jeweilige Katastrophenlagen ausgelegt sind. Natürlich gehört ebenso die Information der betroffenen Bevölkerung dazu.
Nur bei einer Alarmierung durch das Signal "Warnung" dürfen wir nicht vergessen das es dazu dienen soll, die Bevölkerung auf eine Gefahrenlage aufmerksam zu machen und dazu auffordern soll das Rundfunkgerät für weitere wichtige Informationen einzuschalten.
Ob das letztendlich so gemacht wird (also die Alarmierung per Sirene), bleibt halt offen.....
Die Nachricht das "Katastrophenalarm für den oder den Landkreis" gegeben wurde, bezieht sich auf die interne Alarmierung der notwendingen Dienststellen, bzw. Organisationen. Das ist in erster Linie damit gemeint. Für das Stichwort "Katastrophenalarm" gibt es in den Landkreisen festgelegte Verfahrensweisen, die auf jeweilige Katastrophenlagen ausgelegt sind. Natürlich gehört ebenso die Information der betroffenen Bevölkerung dazu.
Nur bei einer Alarmierung durch das Signal "Warnung" dürfen wir nicht vergessen das es dazu dienen soll, die Bevölkerung auf eine Gefahrenlage aufmerksam zu machen und dazu auffordern soll das Rundfunkgerät für weitere wichtige Informationen einzuschalten.
Ob das letztendlich so gemacht wird (also die Alarmierung per Sirene), bleibt halt offen.....