Hallo,
Ich werde mir bald eine E57 zulegen und meine alte dann auf mein Werkstatt Dach bauen. Daher einige meiner Verwandten gesagt haben dass man nicht am offiziellen Sirenen Warntag mitmachen dürfte, frage ich lieber noch einmal nach.
Darf man beim offiziellen Sirenentest mitmachen und?
Danke im Voraus !
An Sirenentest mitmachen?
-
- Neuling
- Beiträge: 3
- Registriert: Dienstag 16. März 2021, 13:16
Re: An Sirenentest mitmachen?
Hallo Luisfeldker,
mit der Aussage, am Probealarm ohne Weiteres "teilnehmen" zu können, begeben sich deine Verwandten auf dünnes Eis.
Bei der Probe eine Sirene einfach mitlaufen zu lassen, kann je nach dem, wie konservativ deine Gemeinde zu dem Thema ist, eine menge Ärger geben.
Wenns ganz blöd läuft, könnte man sich ihm Rahmen von "Notrufmissbrauch" bewegen.
Das ist natürlich der Worst-Case.
Eine Genehmiging (Absprache, z.B. telefonisch, oder per Mail reicht nicht) von der entsprechenden Stelle beim Amt wäre die sichere Seite.
Auf dem Amt müsstest du dich zum Sachbearbeiter für vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz zurchstellen lassen. In manchen Gemeinden ist der Feuerwehr-Sachbearbeiter, oder gar die Feuerwehr selbst zuständig.
mit der Aussage, am Probealarm ohne Weiteres "teilnehmen" zu können, begeben sich deine Verwandten auf dünnes Eis.
Bei der Probe eine Sirene einfach mitlaufen zu lassen, kann je nach dem, wie konservativ deine Gemeinde zu dem Thema ist, eine menge Ärger geben.
Wenns ganz blöd läuft, könnte man sich ihm Rahmen von "Notrufmissbrauch" bewegen.
Das ist natürlich der Worst-Case.
Eine Genehmiging (Absprache, z.B. telefonisch, oder per Mail reicht nicht) von der entsprechenden Stelle beim Amt wäre die sichere Seite.
Auf dem Amt müsstest du dich zum Sachbearbeiter für vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz zurchstellen lassen. In manchen Gemeinden ist der Feuerwehr-Sachbearbeiter, oder gar die Feuerwehr selbst zuständig.
Fachgebiete:
- E57 Auslösetechnik
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- hoffendlichS3
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Re: An Sirenentest mitmachen?
Der Stand den ich bei mir (eben wegen Ärger mal habe abklären lassen) war der:
-Sirenen dürfen von jedem besessen und betrieben werden wenn
-Es dürfen keine öffentlichen Signale abgegeben werden, dazu zählen alle F P W A K
-E ist nicht ganz aber etwas aussen vor, da es ja das Ende einer Gefahr signalisiert
-Ein gleichzeitiges Abspielen eines Signals wenn das der Standt sowieso läuft ist rechtlichte nicht geklärt,
würde von Ruhestörung über "Dudu böses, nicht machen" bis hin zum Knast enden.
-Jederzeit kann man wegen Ruhestörung belangt werden (ist aber ein Antragsdelikt)
Daher: erstmal mit allen Nachbarn reden, abklären usw, denn wo kein Kläger da kein Richter,
und dann wenn Ergebnis positiv zur Ordnungsbehörde für Feuerwehrangelegenheiten.
Steht deine Sirene in einer Alarmierungslücke? Dann könntest du Chancen haben sie offiziell freigeben zu lassen,
das du sie regulär mit Auslösen lassen darfst.
Grüße Timo
-Sirenen dürfen von jedem besessen und betrieben werden wenn
-Es dürfen keine öffentlichen Signale abgegeben werden, dazu zählen alle F P W A K
-E ist nicht ganz aber etwas aussen vor, da es ja das Ende einer Gefahr signalisiert
-Ein gleichzeitiges Abspielen eines Signals wenn das der Standt sowieso läuft ist rechtlichte nicht geklärt,
würde von Ruhestörung über "Dudu böses, nicht machen" bis hin zum Knast enden.
-Jederzeit kann man wegen Ruhestörung belangt werden (ist aber ein Antragsdelikt)
Daher: erstmal mit allen Nachbarn reden, abklären usw, denn wo kein Kläger da kein Richter,
und dann wenn Ergebnis positiv zur Ordnungsbehörde für Feuerwehrangelegenheiten.
Steht deine Sirene in einer Alarmierungslücke? Dann könntest du Chancen haben sie offiziell freigeben zu lassen,
das du sie regulär mit Auslösen lassen darfst.
Grüße Timo
"Die Sirene ist und bleibt das effektivste Mittel um Aufmerksamkeit der Massen zu erregen"
Re: An Sirenentest mitmachen?
@E57Stif: Er hat ja geschrieben, dass seine Verwandten gesagt haben man darf es NICHT... ;)
Ergänzend hierzu habe ich mal den Hinweis:
Aktuell werden für eine Menge Geld 3 Fernwirkempfänger bei einem bekannten Auktionshaus angeboten. IM Beschreibungstext wird u.A. damit "geworben", dass man am Warntag teilnehmen kann und es steht explizit drin, dass es zum Betrieben einer eigenen Sirenenanlage keine Auflagen gibt...
Dies stimmt so nicht! Wer auch immer diesen Schwachsinn dort anbietet und so geschrieben hat kann dafür eine menge Ärger bekommen.
Wie Timo (hoffendlichS3) schon geschrieben hat, sollte man in seiner Umgebung mal fragen und horchen, wie das Thema gesehen wird.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass manchmal einfach nur etwas zeit vergehen muss, bis eine "Ziersirene" plötzlich offiziell in Betrieb ist und sogar gewartet wird ;)
Gruß,
Ralph
Ergänzend hierzu habe ich mal den Hinweis:
Aktuell werden für eine Menge Geld 3 Fernwirkempfänger bei einem bekannten Auktionshaus angeboten. IM Beschreibungstext wird u.A. damit "geworben", dass man am Warntag teilnehmen kann und es steht explizit drin, dass es zum Betrieben einer eigenen Sirenenanlage keine Auflagen gibt...
Dies stimmt so nicht! Wer auch immer diesen Schwachsinn dort anbietet und so geschrieben hat kann dafür eine menge Ärger bekommen.
Wie Timo (hoffendlichS3) schon geschrieben hat, sollte man in seiner Umgebung mal fragen und horchen, wie das Thema gesehen wird.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass manchmal einfach nur etwas zeit vergehen muss, bis eine "Ziersirene" plötzlich offiziell in Betrieb ist und sogar gewartet wird ;)
Gruß,
Ralph
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Aus aktuellem Anlass Nutzungshinweise für das Forum!
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- hoffendlichS3
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Re: An Sirenentest mitmachen?
Du hast dir aber von vorn herein auch den besten bzw. Richtigen Standort ausgesucht :D ;-)
Das nächste was noch an der Aussage des Kollegen bei ebay falsch ist:
1.: Man hört den BOS-Funk mit, wenn man nicht explizit die HF ausbaut: Ohne Berechtigung verboten!
2.: Man wertet einen Alarm aus, also die Fünftonfolge: Ohne Berechtigung ebenfalls verboten.
Wenn man die HF ausbaut, hat man ja auch nur einen großen Taktgeber :-)
Das nächste was noch an der Aussage des Kollegen bei ebay falsch ist:
1.: Man hört den BOS-Funk mit, wenn man nicht explizit die HF ausbaut: Ohne Berechtigung verboten!
2.: Man wertet einen Alarm aus, also die Fünftonfolge: Ohne Berechtigung ebenfalls verboten.
Wenn man die HF ausbaut, hat man ja auch nur einen großen Taktgeber :-)
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