Kopplung "Katastrophensirene" mit "Feuerwehrsirene"
Verfasst: Dienstag 20. April 2021, 18:39
Guten Tag liebe Community,
bin neu registriert und möchte mich, bevor ich hier loslege, kurz vorstellen.
Jahrgang 1979, seit zwei Jahren Stv. Wehrführer einer Stadtteilwehr (Riedstadt-Goddelau) mit 6900 Einwohnern in Südhessen. Vorher 20 Jahre Gerätewart und interessiert an der Sirenentechnik und -geschichte.
Im Jahre 2003 wurden bei uns im Ortsgebiet leider alle vier E57- Sirenen abmontiert und durch eine ECN 1800 ersetzt.
… und schon kommen wir zum Thema 😊
Dieses Jahr feiern wir unser 100-jähriges Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr. Zu diesem Anlass geben wir ein Chronikbuch unserer Feuerwehr heraus.
Ein Abschnitt befasst sich u.a. mit der damaligen Alarmierung.
Leider gibt es so gut wie keine Zeitzeugen mehr (entweder verstorben oder können sich nicht mehr erinnern) die wir hier befragen können. Ich habe nun die Hoffnung, dass man mir hier weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
In unseren alten Protokollbüchern wird mehrmals der Versuch unternommen,
Zitat:
„18.8.71
Im Zuge des Rathausneubaus […] wird beantragt, daß die Feuerwehrsirene mit den Katastrophensirenen gekoppelt wird.“
Zitat Ende
Dieser Versuch bzw. Erinnerung steht mehrmals in den Protokollbüchern.
Nun zur Frage:
Gab es in dieser Zeit zwei verschiedene Sirenennetze in Deutschland? Hat dies etwas mit dem Aufbau der Warnämter zu tun gehabt? Würde das bedeuten, dass die Katastrophensirene (siehe Bild 1) nur zur „Warnung der der Bevölkerung“ (früher: Fliegeralarm, nuklearer Zwischenfall etc.) vorgesehen war?
Die Feuersirene (siehe Bild 2 die E47 auf dem Dach) hingegen etwas kommunales, nur für die Feuerwehr, darstellte? Früher (vor einer Sirenensteueranlage per Funk) gab es bei uns im Ort für jede Sirenenstandort Druckknopfmelder, den man betätigen musste.
Desweiteren ist mir auch bekannt, dass die Kommunen in den 90er die E57- Sirenen des Bundes (da die Warnämter aufgelöst wurden) teilweise übernommen haben. Die Sirene auf dem Bild 1 ist ca. 1954 aufgenommen worden und keine E57.
Hat das Koppeln der Sirenen bedeutet, dass man sowohl „Feueralarm“ und „Warnung der Bevölkerung“ (so wie es heute sichergestellt ist) schon damals angestrebt hat? Wie wurde damals dann alarmiert? Wären dann die kommunalen Feuersirenen in das Warnnetz des Bundes eingegliedert worden?
Kann mich hier jemand ein wenig aufklären wie das Ganze damals ausgesehen hat? Sorry, für den langen Text!
Vielleicht ist auch so etwas spezielles nur bei uns gelaufen…
Liebe Grüße
Marcus
bin neu registriert und möchte mich, bevor ich hier loslege, kurz vorstellen.
Jahrgang 1979, seit zwei Jahren Stv. Wehrführer einer Stadtteilwehr (Riedstadt-Goddelau) mit 6900 Einwohnern in Südhessen. Vorher 20 Jahre Gerätewart und interessiert an der Sirenentechnik und -geschichte.
Im Jahre 2003 wurden bei uns im Ortsgebiet leider alle vier E57- Sirenen abmontiert und durch eine ECN 1800 ersetzt.
… und schon kommen wir zum Thema 😊
Dieses Jahr feiern wir unser 100-jähriges Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr. Zu diesem Anlass geben wir ein Chronikbuch unserer Feuerwehr heraus.
Ein Abschnitt befasst sich u.a. mit der damaligen Alarmierung.
Leider gibt es so gut wie keine Zeitzeugen mehr (entweder verstorben oder können sich nicht mehr erinnern) die wir hier befragen können. Ich habe nun die Hoffnung, dass man mir hier weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
In unseren alten Protokollbüchern wird mehrmals der Versuch unternommen,
Zitat:
„18.8.71
Im Zuge des Rathausneubaus […] wird beantragt, daß die Feuerwehrsirene mit den Katastrophensirenen gekoppelt wird.“
Zitat Ende
Dieser Versuch bzw. Erinnerung steht mehrmals in den Protokollbüchern.
Nun zur Frage:
Gab es in dieser Zeit zwei verschiedene Sirenennetze in Deutschland? Hat dies etwas mit dem Aufbau der Warnämter zu tun gehabt? Würde das bedeuten, dass die Katastrophensirene (siehe Bild 1) nur zur „Warnung der der Bevölkerung“ (früher: Fliegeralarm, nuklearer Zwischenfall etc.) vorgesehen war?
Die Feuersirene (siehe Bild 2 die E47 auf dem Dach) hingegen etwas kommunales, nur für die Feuerwehr, darstellte? Früher (vor einer Sirenensteueranlage per Funk) gab es bei uns im Ort für jede Sirenenstandort Druckknopfmelder, den man betätigen musste.
Desweiteren ist mir auch bekannt, dass die Kommunen in den 90er die E57- Sirenen des Bundes (da die Warnämter aufgelöst wurden) teilweise übernommen haben. Die Sirene auf dem Bild 1 ist ca. 1954 aufgenommen worden und keine E57.
Hat das Koppeln der Sirenen bedeutet, dass man sowohl „Feueralarm“ und „Warnung der Bevölkerung“ (so wie es heute sichergestellt ist) schon damals angestrebt hat? Wie wurde damals dann alarmiert? Wären dann die kommunalen Feuersirenen in das Warnnetz des Bundes eingegliedert worden?
Kann mich hier jemand ein wenig aufklären wie das Ganze damals ausgesehen hat? Sorry, für den langen Text!
Vielleicht ist auch so etwas spezielles nur bei uns gelaufen…
Liebe Grüße
Marcus