Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Aktuelle Probealarmtermine, Berichte über Sirenenauf-/abbau, Nachbarschaftsstreits, Pressemeldungen
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FunkerVogth
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Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von FunkerVogth »

Hallo zusammen.
Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz „Warnerlass“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 32-52.08.09 -
Vom 16. Mai 2018
Gemäß § 54 Absätze 2 und 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) wird Folgendes bestimmt:.......
So beginnt der neue Warnerlass NRW.

In Verbindung hiermit erfolgten jetzt Pressemitteilung, die für NRW in Sachen Probealarm der Zivilschutzsignale einige Änderungen mit sich bringen werden/könnten.
Am 6. September 2018 findet zum ersten Mal der landesweite Warntag statt. Dabei werden in ganz Nordrhein-Westfalen sämtliche Warnmittel erprobt. Um 10 Uhr werden zeitgleich in allen Kommunen die örtlichen Warnkonzepte getestet. Dazu zählen beispielsweise Sirenen. Mit der Warn-App „NINA“ (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) wird landesweit eine Probewarnmeldung versendet. Außerdem wird es Lautsprecherdurchsagen aus Warnfahrzeugen geben.

Ziel ist es, die Bevölkerung für das Themenfeld „Warnung“ zu sensibilisieren und ihnen Informationen und Tipps zu geben, damit sie im Ernstfall richtig reagieren und sich selbst helfen können. Bereits im Vorfeld des Warntages werden das NRW-Innenministerium und die Kommunen in NRW umfassend über den Aktionstag sowie die Probealarme und ihre Bedeutung informieren.

Der landesweite Warntag soll künftig jährlich an jedem ersten Donnerstag im September stattfinden. Unterschiedliche Ereignisse der letzten Jahre (Unwetter, Großbrände etc.) haben gezeigt, dass sich die Menschen oftmals nicht ausreichend gewarnt und informiert gefühlt haben. Vielen war gar nicht klar, welche Warnmittel es gibt, was die Warnsignale bedeuten und wie sie sich verhalten sollen.

Durch den landesweiten Warntag soll das Thema Warnung wieder mehr ins Bewusstsein gerückt und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gestärkt werden.

Zum ersten landesweiten Warntag am 6. September sind zum Beispiel folgende Aktionen geplant:

landesweiter zeitgleicher Sirenenprobealarm um 10.00 Uhr
landesweite Probewarnmeldung über die Warn-App NINA
Testwarnungen durch Lautsprecherfahrzeuge
Informationsstand auf dem NRW-Tag vom 31.08.- 01.09.18 in Essen
D.h. zunächst schon mal, das in NRW am 06.09.2018 um 10.00 Uhr die Sirenen in gewohnter Form laufen werden.

Jetzt nehmen wir uns den Erlass und schauen uns Punkt 3.15 an:
Landesweiter Probealarm
An jedem ersten Donnerstag im März und September um 10 Uhr wird von den örtlichen Aufgabenträgern, die über Sirenen in ihrem Zuständigkeitsbereich verfügen, ein Probealarm ausgelöst. Die Signale entsprechen Nummer 3.1.2.3. Der landesweite Probealarm ist von den örtlichen Aufgabenträgern im Vorfeld in der Öffentlichkeit anzukündigen. Die Bürgerinnen und Bürger sind während des Probealarms mit dem Inhalt des Warntextes Nummer 6 (vergleiche Anlage) vorsorglich zu informieren.
Das könnte bedeuten, dass die bisherigen Probealarme an den Samstagen (was die Zivilschutzsignale angeht) wegfallen könnten. Wir hätten somit wieder fast identische Verhältnisse wie zu Zeiten des kalten Krieges.
Und tatsächlich gibts schon den ersten Landkreis, der die Quartalsprobealarme mit sofortiger Wirkung eingestellt hat und nur noch an den 2 Tagen im März und September probt. Jetzt liegt die Vermutung nahe, das alle anderen LK folgen werden. Zwar gabs im Juli schon und noch Alarme, aber das wäre nicht problematisch, da man mit September auf den neuen Turnus umstellen könnte. Man wäre nur einen Monat früher. Wie gesagt, mit diesen 2 Tagen wären die anderen Probetage unsinnig.

Aber genaueres können nur die verantwortlichen Stellen in den Landkreisen und Leitstellen sagen. Daher meine Bitte, fragt einmal bei Euch nach, eine Auskunft wird man sicher bekommen. Ich mache das für Aachen und Heinsberg, wobei Heinsberg bestätigt ist.

In wiefern hier die zusätzlichen Probealarme für Feuer betroffen sind kann ich nicht sagen, gehe aber davon aus, das diese hiermit nichts zu tun haben werden und deshalb weiter fortgeführt werden, dort wo sie noch stattfinden.

So, nun darf diskutiert werden.
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Re: Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von Rheinlandsirene »

Grundsätzlich begrüßenswert, dass es wieder einen landesweit einheitlichen Probealarm geben soll. Warum man das ausgerechnet an einem Donnerstag Vormittag machen muss, erschließt sich mir nicht... Na ja, vielleicht bin ich auch nur ein frustriert, weil ich dann keine Probe mehr mit Warnung filmen kann...

Ich werde mal in Köln nachfragen, ob man da schon genau weiß, wie man das künftig handhaben will!
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Re: Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von FunkerVogth »

Hallo.

Das beantwortet Deine beiden Fragen.

https://mobil.express.de/koeln/zum-prob ... pupClick=1
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Re: Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von Rheinlandsirene »

Okay, das klingt ja ganz vielversprechend! Schön, dass dem Thema auch mal ein wenig mehr Beachtung geschenkt wird und sogar der Chef persönlich interviewt wird. Den halte ich auch für kompetent; immerhin ist es nicht zuletzt ihm zu verdanken, dass die fünf HLS bis heute noch in Betrieb sind! Mich wundert nur, dass er gesagt hat, die älteste HLS sei Jahrgang 1973!? Soweit ich weiß, sind die Kölner HLS alle Baujahr 1980, bis auf die Rondorfer (1984). Na ja, vielleicht hat er sich da einfach vertan. Die HLS 273 wurde ab 1973 gebaut, wenn ich mich recht entsinne... Womöglich meinte er das.
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Re: Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von FunkerVogth »

..... er bezieht sich vielleicht auf die alten F71?
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Re: Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von Rheinlandsirene »

FunkerVogth hat geschrieben: Sonntag 15. Juli 2018, 23:34 ..... er bezieht sich vielleicht auf die alten F71?
Das könnte natürlich auch sein. Man hat die Seite der Stadt Köln auch schon für den Probealarm im September aktualisiert: https://www.stadt-koeln.de/politik-und- ... er-sirenen

Normalerweise standen unten auf der Seite immer die restlichen Probealarmtermine für das aktuelle Jahr. Vom 6. Oktober steht dort aber nichts mehr. Vermutlich hat man den Termin im Oktober gecancelt und macht die nächste Quartalsprobe dann im Januar...
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Re: Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von FunkerVogth »

..... oder eben nicht mehr.
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Re: Warntag NRW 2018 und der Warn-Erlass des Innenministerium NRW - Bedeutung für zukünftige Probealarme

Beitrag von Rheinlandsirene »

FunkerVogth hat geschrieben: Montag 16. Juli 2018, 09:30 ..... oder eben nicht mehr.
Halte ich für eher unwahrscheinlich. Aber es ist unsinnig dann direkt im Oktober wieder einen großen Probealarm zu veranstalten!
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